Allgemeine Vertragsgrundlagen für Projektverträge

AGB 05-26 · Stand: Mai 2026
Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur, Anne Sophie Büsch und Felix J. Fischer GbR, Parkstraße 2, 26382 Wilhelmshaven

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil und Grundlage aller Projektverträge, die mit Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur geschlossen werden. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Anwendung dieser AGB ausgeschlossen.

1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.

1.3. Mit der Annahme der Bedingungen erkennen die Auftraggebenden deren ausschließliche Gültigkeit an. Dies gilt auch bei entgegenstehendem Wortlaut der Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden.

2. Auftragserteilung und Dienstleistungsvereinbarung

2.1. Alle Angebote sind freibleibend und können von Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur bis zur rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung widerrufen werden. Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur erstellt aufgrund einer Anfrage ein darauf abgestimmtes Angebot und nach dessen Annahme einen Projektvertrag, der zur Bestätigung von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Das Angebot ist 14 Tage nach dem Ausstelldatum gültig. Wird das Projekt später angenommen, wird das Angebot von Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur überprüft und ggf. im Projektvertrag angepasst.

2.2. Ein Dokument, das Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur mit dem Titel »Preisangebot« versieht, ist ein Kostenvoranschlag für eine noch zu erbringende Leistung. Dieser Kostenvoranschlag berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.

2.3. Die Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten bei der Auftragserteilung als anerkannt.

3. Projektmanagement

3.1. Beide Parteien werden nach Vertragsschluss jeweils eine projektleitende Person und ggf. deren StellvertreterIn benennen. Die Parteien versichern, dass die von ihnen zu benennenden Projektleitenden und StellvertreterInnen umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, die das Projekt betreffen.

3.2. Den Parteien steht es frei, die von ihnen benannten Projektleitenden und deren StellvertreterInnen durch andere Personen zu ersetzen. Änderungen sind der anderen Partei jeweils unverzüglich mitzuteilen.

4. Beratung der Auftraggebenden

4.1. Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur verpflichtet sich, die Auftraggebenden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten zu beraten. Bei der Beratung wird Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur berücksichtigen, welche Zielgruppen angesprochen werden sollen und welche Zwecke die Auftraggebenden insgesamt verfolgen.

4.2. Branchenspezifische Kenntnisse werden von Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur nicht erwartet. Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Auftraggebenden zählen.

5. Mitwirkungspflicht der Auftraggebenden

5.1. Die Auftraggebenden sind zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege des Vertragsgegenstandes erforderlichen Informationen verpflichtet.

5.2. Sofern Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur den Auftraggebenden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, werden die Auftraggebenden im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche werden die Auftraggebenden Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur jeweils unverzüglich mitteilen.

6. Leistungsänderungen (Scope Change)

6.1. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des im Angebot bzw. Projektvertrag vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können auch mündlich vereinbart werden.

6.2. Mündlich vereinbarte Leistungsänderungen gelten als verbindlich, sobald Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur diese in Textform (z. B. per E-Mail) dokumentiert oder mit der Umsetzung beginnt, sofern die Auftraggebenden dem nicht unverzüglich in Textform widersprechen.

6.3. Solche Leistungsänderungen sind nicht Bestandteil der ursprünglich vereinbarten Vergütung und werden, sofern nicht anders vereinbart, nach dem vereinbarten Stundensatz oder auf Basis eines ergänzenden Angebots vergütet.

6.4. Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur ist nicht verpflichtet, zusätzliche oder geänderte Leistungen ohne entsprechende Vereinbarung zu erbringen.

7. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

7.1. Sofern nicht anders angegeben, beinhalten Angebote keine Rechte von anzukaufenden Schriften, Bildern, Software-Lizenzen oder externen Kosten (z. B. Hosting, Druck, Musiklizenzen). Die Auftraggebenden sind verpflichtet, alle notwendigen Rechte eigenständig zu erwerben oder Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur ausdrücklich und schriftlich bzw. in Textform zu beauftragen, diese im Namen und auf Rechnung der Auftraggebenden zu erwerben. Die dabei entstehenden Kosten tragen die Auftraggebenden.

7.2. Die Auftraggebenden versichern, dass sie zur Verwendung aller an Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur übergebenen Vorlagen berechtigt sind und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollten sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellen die Auftraggebenden Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern die Auftraggebenden nachweisen, dass sie kein Verschulden trifft.

7.3. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

7.4. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

7.5. Sofern nicht anders angegeben, gehen die Nutzungsrechte einer von Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur entwickelten Visual Identity / Logos und Webdesign (Websites und Onlineshops) erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch die Auftraggebenden auf diese über. Die Vergütung der Nutzungsrechte berechnet sich, wenn nicht in Schriftform anders vereinbart, nach dem Kalkulationsmodell des AGD (Allianz deutscher Designer) durch den Konzeptionspreis (Seite 1) mit folgenden Multiplikatoren: Nutzungsart: einfach (0,2), ausschließlich (1,0) + Nutzungsgebiet: regional (0,1), national, DACH (0,3), europaweit (1,0), weltweit (2,5) + Nutzungsdauer: 1 Jahr (0,1), 5 Jahre (0,3), 10 Jahre (0,5), unbegrenzt (1,5) + Nutzungsumfang: gering (0,1), mittel (0,3), groß (0,7), umfangreich (1,0), bzw. bei nicht spezifizierbarer Nutzung: gering (0,5), mittel (0,9), groß (1,4), umfangreich (1,8) – vtv.calculate.design/downloads/verguetungstarifvertrag-2022.pdf

7.6. Werden die vereinbarten Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben muss Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur darüber in Kenntnis gesetzt werden.

8. Vergütung und Abnahme

8.1. Die Honorarzahlung erfolgt in zwei Schritten: 50 % des Angebotspreises bei Beauftragung und 50 % nach Lieferung der Leistungen und Abschluss des Vertrages. Die Rechnungen sind binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) durch Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur bestätigt werden.

8.2. Beinhaltet ein Angebot mehr als ein Produkt ist Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur berechtigt, den Auftraggebenden nach dem Abschluss jedes Produktes Abschlagszahlungen in Höhe der jeweiligen Produktionskosten in Rechnung zu stellen.

8.3. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

8.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die Auftraggebenden zu vertreten haben, insbesondere durch verspätete Bereitstellung von Inhalten, Freigaben, Informationen oder sonstigen Mitwirkungshandlungen, verschieben sich sämtliche vereinbarten Fristen und Termine entsprechend. Projektbezogene Zeitplanungen und Kapazitätsreservierungen setzen eine fortlaufende und fristgerechte Mitwirkung der Auftraggebenden voraus.
Bereits reservierte Produktions-, Umsetzungs- und Abstimmungskapazitäten können in diesem Fall anderweitig vergeben werden. Die Wiederaufnahme und Fortführung des Projekts erfolgt nach aktueller Kapazität von Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur. Ein Anspruch auf Einhaltung ursprünglich geplanter Fertigstellungs-, Produktions- oder Veröffentlichungstermine besteht in diesem Fall nicht.
Bei Projektunterbrechungen von mehr als 30 Kalendertagen ist Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur berechtigt, auf die noch offenen Projektleistungen einen angemessenen Organisations- und Reaktivierungsaufschlag von bis zu 10 % zu berechnen. Ab einer Unterbrechung von mehr als 60 Kalendertagen kann ein Aufschlag von bis zu 20 % erhoben werden. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung der Auftraggebenden ganz oder teilweise nicht fortgeführt werden kann.
Zusätzlicher Aufwand, insbesondere für erneute Einarbeitung, Projektprüfung, technische Anpassungen, Abstimmungen, Wiederaufnahme der Produktion oder geänderte Rahmenbedingungen, kann gesondert nach Zeitaufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes berechnet werden.
Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur bleibt darüber hinaus berechtigt, bei erheblichen zeitlichen Verzögerungen eine Anpassung des Angebots, der Vergütung, des Projektumfangs oder des Zeitplans vorzunehmen, sofern sich Kalkulationsgrundlagen, technische Anforderungen oder externe Kosten zwischenzeitlich wesentlich verändert haben.
Das Recht von Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen oder weitergehende gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.5. Ist eine weitere Bearbeitung des Auftrags aus Gründen, die die Auftraggebenden zu vertreten haben, nicht möglich oder kündigen diese vorzeitig den Vertrag, rechnet Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur alle geleisteten oder bereits angefangenen Posten des Angebots ab. Das Recht der Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur, weiteren Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.6. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünschen die Auftraggebenden nach abgeschlossener Produktion Änderungen, so werden diese nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggebende nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe des Werkes schriftlich oder in Textform wesentliche Mängel rügt. Für die Rüge offensichtlicher und verdeckter Mängel gelten die Fristen nach Ziffer 11.1.

8.7. Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur behält sich vor, dem Auftraggebenden bereits abgeschlossene Teilleistungen fortlaufend in Rechnung zu stellen, auch wenn der Auftraggebende diese noch nicht gesehen oder bewertet hat. Abschlagsrechnungen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen, insbesondere bei größeren Projekten mit mehreren Leistungspositionen.

8.8. Wünschen die Auftraggebenden die Herausgabe von offenen Daten, so ist dieses, sofern nicht anders vereinbart, gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8.9. Bei Zahlungsverzug kann Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

9. Eigenwerbung

9.1. Sofern nicht anders vereinbart und soweit dem keine berechtigten Interessen der Auftraggebenden entgegenstehen, ist Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur berechtigt, Belegexemplare und digitale Kopien der angefertigten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und auf der eigenen Website sowie in sozialen Netzwerken, Präsentationen und Wettbewerben zu zeigen.

10. Geheimhaltung

10.1. Sofern die Auftraggebenden dies ausdrücklich verlangen, willigt Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur ein, keine Informationen an Dritte weiter zu geben.

10.2. Die Auftraggebenden willigen ein, dass ihre Daten, soweit dies für die Erfüllung des Auftrags notwendig ist, an Subunternehmen weitergegeben werden und dort in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Beanstandungen gleich welcher Art sind unverzüglich nach Ablieferung des Werkes bei Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur geltend zu machen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Leistungen schriftlich oder in Textform gemeldet werden. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

11.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen gilt.

11.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung der Auftraggebenden an Dritte erteilt werden, übernimmt Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit sie kein Auswahlverschulden trifft. Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

11.4. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch die Auftraggebenden übernehmen diese die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Text und Bild.

11.5. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur nicht.

12. Namensnennungspflicht

12.1. Kopf & Hand Kreativagentur ist im Impressum der erstellten Webseite namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist. Auf Webseiten beinhaltet die Nennung das Logo von Kopf & Hand Kreativagentur und folgende Informationen: Kopf & Hand Kreativagentur, Parkstraße 2, 26382 Wilhelmshaven, kopf-hand.de, hallo@kopf-hand.de, 04421 3007362, E-Mail-Adresse und Webseite müssen verlinkt sein.

12.2. Bei anderen Produkten ist Kopf & Hand Kreativagentur auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von Kopf & Hand Kreativagentur namentlich mit Logo und folgenden Informationen zu nennen: Kopf & Hand Kreativagentur, Parkstraße 2, 26382 Wilhelmshaven, kopf-hand.de, hallo@kopf-hand.de, 04421 3007362, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist. Bei einem gedruckten Impressum kann das Logo entfallen.

13. Schriftformerfordernis

13.1. Für den Vertrag und alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedarf es der Schriftform oder Textform (z. B. E-Mail).

14. Höhere Gewalt

14.1. Für den Fall, dass Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Energie- und Rohstoffmangel, unverschuldete Betriebsstörungen) daran gehindert ist, ihre vertraglichen Pflichten rechtzeitig oder vollständig zu erfüllen, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen.

14.2. Sollte die Erbringung der Leistung aufgrund solcher Umstände unmöglich oder unzumutbar werden, ist Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

14.3. Kopf & Hand Kreativ- und Werbeagentur wird die Auftraggebenden über das Vorliegen solcher Umstände unverzüglich informieren.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wilhelmshaven.

15.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.